Lauf-, Bock- und Portalkran (über 300 kN)

KranPinzgauKranKranschein
Donnerstag, 21.11.2024 - Samstag, 23.11.2024

Information zu Stapler und Kranausbildungen vor 18 Jahren: Zum Führen eines Staplers oder Kranes muss das 18. Lebensjahr (lt. gesetzlicher Definition ab 18 Jahre kein Jugendlicher mehr) erfüllt sein - lt. KJBG-VO §6 Z18. Der Betrieb (Arbeitgeber) muss gesondert eine Fahrbewilligung für das Betriebsgelände ausstellen - Rechtskonform darf diese erst erfolgen, wenn der Lenker 18 Jahre alt ist. Das Formular für die Fahrbewilligung kann kostenlos auf der AUVA -Website gedownloadet werden: https://www.auva.at/cdscontent/load?contentid=10008.542588&version=1436262676 Der "Staplerausweis" (oder "Kranausweis") alleine berechtigt nicht zum Führen/Lenken eines Arbeitsmittels! Empfehlung aufgrund gesetzlicher Rahmenbedingungen: Damit es zu einem zeitnahen Abschluss und Umsetzung des Erlernten kommt, empfehlen wir bei Kursstart ein Alter von 17,5 Jahren. Tipp für Firmen: Es kann mittels Ansuchen durch den Betrieb beim Arbeitsinspektorat um eine Ausnahmeregelung eine vorzeitige Erlaubnis zum Lenken der Arbeitsmittel vor dem 18. Lebensjahr erlangt werden.

Übersicht über die verschiedenen Kranarten, Bauarten und Definitionen; allgemeine Fachbegriffe; Mechanik, Elektrik und Wartung des Kranes; Grundbegriffe der Hydraulik; Abnahmeprüfung, wiederkehrende Prüfung, Prüfbuch; gesetzliche Vorschriften für das Heben von Lasten; Sicherheitsbestimmungen; Tragmittel; Anschlagen und Bewegen von Lasten; Praxis.

Voraussetzung

Gute Deutschkenntnisse, Beherrschen der Grundrechnungsarten, Mindestalter 18 Jahre für die Ablegung der Kranführerprüfung. Für die Praxis sind Sicherheitsschuhe erforderlich.

Nutzen

Nach vorgeschriebener Unterweisung und schriftlicher Bewilligung des Unternehmens sind Sie berechtigt, Lasten zu transportieren. Sie erhöhen Ihre Chancen am Arbeitsmarkt und können als Kranführer/in in Gewerbe- und Industriebetrieben arbeiten.

Anmeldung

Bis 8 Tage vor Beginn der Veranstaltung fällt keine Stornogebühr an. Bei Rücktritt 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung sind 50%, ab dem Kursbeginntag 100% des Kursbeitrages zu entrichten.

Zielgruppen

Personen, die mit dem Führen von Lauf-, Bock- und Portalkränen sowie Säulendreh- und Wandschwenkkränen beauftragt sind; Personen mit Interesse am Führen dieser Kräne.

Kursdaten

26 UE, Do, 14.00-20.30 Uhr, Fr, 08.30-20.30 Uhr, Sa, 08.30-12.30 Uhr

Vortragende/r

  • n.n.

Preis

€ 325,00

Kursort & Kontakt:


BFI Pongau
Kasernenstraße 21
5600 St. Johann

Tel.: + 43 662 883081-0
E-Mail: info@bfi-sbg.at
Website: https://www.bfi-sbg.at/
Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Bildungsberatung

Wir sind für Sie von Montag - Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr unter 0800 208 400 oder per E-mail unter frage@bildungsberatung-salzburg.at kostenfrei erreichbar.