OIB Richtlinien - Die praktische Umsetzung

OIBRICHTLINIENPRAKTISCHE UMS
Donnerstag, 29.06.2023 - Freitag, 30.06.2023
OIB-Richtlinie1 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit
  • Vorbemerkungen
  • Begriffsbestimmungen
  • Festlegungen zur Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit Leitfaden zur OIB-Richtlinie 1
  • Bestandserhebung
  • Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit - Umgang mit bestehenden Hochbauten
  • Erläuterungen für häufig auftretende Baumaßnahmen ONR 24009
  • Begriffe
  • 4 Grundsätze
  • Rechnerischer Nachweis der Tragfähigkeit
  • Qualitative Bewertung der Tragfähigkeit
  • Experimentelle Tragfähigkeitsbewertung am Bauwerk
  • Anhang A (informativ) Hinweise zu Berechnungsansätzen
  • Reduktion der Teilsicherheitsbeiwerte bei Stahlbetonbauten
  • Berücksichtigung der Bauwerksaussteifung durch Deckenkonstruktionen
  • Werkstoffkennwerte nach älteren Normen
  • Hinweise zu Konstruktions- und Berechnungsansätzen alter ÖNORMEN
  • Literaturverzeichnis historischer Normen und Vorschriften (bis zur Einführung der Eurocodes) OIB-Richtlinie 2 Brandschutz
  • Vorbemerkungen1 Begriffsbestimmungen
  • Allgemeine Anforderungen und Tragfähigkeit im Brandfall
  • Ausbreitung von Feuer und Rauch innerhalb des Bauwerkes
  • Ausbreitung von Feuer auf andere Bauwerke
  • Flucht- und Rettungswege
  • Brandbekämpfung
  • Besondere Bestimmungen
  • Betriebsbauten
  • Garagen, überdachte Stellplätze und Parkdecks
  • Gebäude mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m
  • Sondergebäude OIB-Richtlinie 2.1 Brandschutz bei Betriebsbauten
  • Begriffsbestimmungen
  • Zulässige Netto-Grundfläche in oberirdischen Geschoßen innerhalb von Hauptbrandabschnitten
  • Allgemeine Anforderungen
  • Anforderungen an Lagergebäude und Gebäude mit Lagerbereichen in Produktionsräumen
  • Erfordernis eines Brandschutzkonzeptes
  • Einstufung der Lagergüter in Kategorien OIB-Richtlinie 2.2 Brandschutz bei Garagen, überdachten Stellplätzen und Parkdecks
  • Begriffsbestimmungen
  • Überdachte Stellplätze und Garagen mit einer Nutzfläche von jeweils nicht mehr als 50 m²
  • Überdachte Stellplätze und Garagen mit einer Nutzfläche von jeweils mehr als 50 m² und nicht mehr als 250 m²
  • Überdachte Stellplätze mit einer Nutzfläche von mehr als 250 m²
  • Garagen mit einer Nutzfläche von mehr als 250 m²
  • Parkdecks mit einer obersten Stellplatzebene von nicht mehr als 22 m über dem tiefsten Punkt des an das Bauwerk angrenzenden Geländes im Freien nach Fertigstellung
  • Zusätzliche Anforderungen an Garagen für erdgasbetriebene Kraftfahrzeuge
  • Zusätzliche Anforderungen an Garagen und Parkdecks für flüssiggasbetriebene Kraftfahrzeuge
  • Erfordernis eines Brandschutzkonzeptes OIB-Richtlinie 2.3 Brandschutz bei Gebäuden mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m
  • Begriffsbestimmungen
  • Allgemeine Anforderungen
  • Gebäude mit einem Fluchtniveau von nicht mehr als 32 m
  • Gebäude mit einem Fluchtniveau von mehr als 32 m und nicht mehr als 90 m
  • Gebäude mit einem Fluchtniveau von mehr als 90 mLeitfaden zur OIB-Richtlinie 2 Abweichungen im Brandschutz und Brandschutzkonzepte
  • Vorbemerkungen
  • Anwendungsbereich des Leitfadens
  • Schutzziele
  • Abweichungen OIB-Richtlinie 3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
  • Begriffsbestimmungen
  • Sanitäreinrichtungen
  • Niederschlagswässer, Abwässer und sonstige Abflüsse
  • Abfälle
  • Abgase von Feuerstätten
  • Schutz vor Feuchtigkeit
  • Trinkwasser und Nutzwasser
  • Schutz vor gefährlichen Immissionen
  • Belichtung und Beleuchtung
  • Lüftung und Beheizung
  • Niveau und Höhe der Räume
  • Lagerung gefährlicher Stoffe
  • Sondergebäude OIB-Richtlinie 4 Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit
  • Begriffsbestimmungen
  • Erschließung und Fluchtwege
  • Schutz vor Rutsch- und Stolperunfällen
  • Schutz vor Absturzunfällen
  • Schutz vor Aufprallunfällen und herabstürzenden Gegenständen
  • Blitzschutz
  • Zusätzliche Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von Gebäuden
  • Sondergebäude ÖNORM 1600, 1601, 1602 Barrierefreies BauenOIB-Richtlinie 5 Schallschutz
  • Begriffsbestimmungen
  • Baulicher Schallschutz
  • Raumakustik
  • Erschütterungsschutz OIB-Richtlinie 6 Energieeinsparung und Wärmeschutz
  • Allgemeine Bestimmungen
  • Begriffsbestimmungen
  • Gebäudekategorien
  • Anforderungen
  • Anforderungen an Teile des gebäudetechnischen Systems
  • Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz (Energieausweis)
  • Layout der Energieausweise
  • Konversionsfaktoren
  • Referenzausstattungen Leitfaden zur OIB-Richtlinie 6 Energietechnisches Verhalten von Gebäuden
  • Anwendungsbereich des Leitfadens
  • Allgemeine Bestimmungen
  • Vereinfachtes Verfahren
  • Empfehlung von Maßnahmen für bestehende Gebäude
  • Vorgangsweise zur Ermittlung des erneuerbaren Anteils

    Termininformation

    Do, Fr 9.00-17.00

  • Vortragende/r

    • Bmstr. Ing. Karl Poschalko

    Preis

    € 525,00

    Kursdaten:

    • Donnerstag, 29.06.2023 09:00 - 17:00 Uhr
    • Freitag, 30.06.2023 09:00 - 17:00 Uhr

    Kursort:

    BAUAkademie Lehrbauhof Salzburg

    Moosstraße 197
    5020 BAUAkademie Lehrbauhof Salzburg
    Salzburg
    Austria


    Kontakt:

    BAUAkademie Lehrbauhof Salzburg

    Moosstrasse 197
    5020 Salzburg
    Salzburg
    ÖSTERREICH


    Tel: +43 662 830200 0
    E-Mail: office@sbg.bauakademie.at
    Website: http://www.sbg.bauakademie.at
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